Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

    Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Möglichkeit einer Person eine gültige Willenserklärung abzugeben. Dies bedeutet, dass nur Personen die geschäftsfähig sind, auch Verträge erfolgreich abschließen können. Darin eingeschlossen sind auch Käufe in einem Online-Shop.

    Welche Voraussetzungen müssen für einen gültigen Kauf vorliegen

    Die Geschäftsunfähigkeit kann in verschiedenen Fällen und Voraussetzungen eintreten:

    1. Kinder, welche das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sind generell geschäftsunfähig. Sie können keine Verträge eingehen und rechtsverbindliche Willenserklärungen abgeben. Daraus ergibt sich der Fakt, dass Sie auch keine Online-Geschäfte tätigen können. Sie können also nur als Bote auftreten und beispielsweise einen Erziehungsberechtigten bitten das Geschäft zu tätigen.
    2. Über das 7. Lebensjahr hinaus besteht eine Einschränkung der Fähigkeit Rechtsgeschäfte zu tätigen. So können bereits kleinere Käufe getätigt werden, diese unterliegen allerdings der Zustimmungspflicht der Eltern. Sollten diese mit dem Geschäft nicht einverstanden sein, so können Sie die Zustimmung verweigern und der Kauf ist damit nichtig.
    3. Eine Ausnahme besteht jedoch bei rechtlich nur vorteilhaften Geschäften. Diese können vorliegen, wenn eine Schenkung vorgenommen wird. Hierbei wird keine Zustimmung benötigt, sondern der Vertrag besitzt auch ohne ausdrückliche Einwillung der Erziehungsberechtigten seine Rechtsgültigkeit.
    4. Erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit, wird die vollständige Fähigkeit erlangt Geschäfte eingehen zu können. Hierbei wird nun keine Zustimmung mehr benötigt und die Person kann im eigenen Namen Geschäfte tätigen und muss für diese auch die vollen Konsequenzen tragen.

    Die Geschäftsfähigkeit im Überblick

    • Unter 7 Jahren: Keine Möglichkeit wirksamen Verträge abzuschließen.
    • 7 bis 17 Jahre: Für einen wirksamen Vertragsabschluss ist die Einwilligung der Eltern nötig.
      Taschengeldparagraph: Mit dem „Taschengeld“ kann man ohne Zustimmung der Eltern Waren kaufen, sofern diese sofort bezahlt werden.
    • Ab 18 Jahren: Volle Geschäftsfähigkeit. Verträge können im eigenen Namen eingegangen werden.
      Ausnahme: Verträge mit „Volljährigen“, die schwerwiegenden psychische Störungen haben, können unwirksam sein

    Es kommt nicht nur aufs Alter an

    Nur „Volljährige“ (ab 18. Lebensjahr) haben eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. Jedoch dürfen diese nicht an schwerwiegenden Störungen der Geistestätigkeit leiden. „Minderjährige“ können mit ihrem Taschengeld ohne Zustimmung der Eltern Käufe tätigen, wenn diese sofort bezahlt werden (Taschengeldparagraph).

    Weitere Einschränkungen der Fähigkeit um Geschäfte abzuschließen

    Nicht nur das Alter ist ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht gültige Rechtsgeschäfte einzugehen, sondern auch der psychische Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung muss beachtet werden. Dies betrifft zum Beispiel Personen, die unter einer Demenz leiden, oder eine geistige Behinderung aufweisen. Sie sind generell geschäftsunfähig und können auch keine Geschäfte im Internet eingehen.

    Die Geschäftsunfähigkeit

    Kinder unter 7 Jahren sind gemäß § 104 BGB geschäftsunfähig. Somit können Kinder in diesem Alter keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen.

    Krankheitsbedingte Geschäftsunfähigkeit

    Personen die an einer dauerhaften psychischen Störung leiden, können geschäftsunfähig sein. Somit können diese Menschen keine rechtsverbindlichen Verträge selbstständig eingehen. Zu dieser Personengruppe gehören z.B. Demenzkranke oder Menschen mit einer geistigen Behinderung. Ausnahme: Volljährige Geschäftsunfähige können anders als Kinder unter 7 Jahren „Geschäfte des täglichen Lebens“ erledigen. Dazu würde der tägliche Einkauf beim Bäcker gehören.

    Geschäftsunfähigkeit durch Drogenkonsum

    Der § 105 Abs. 2 BGB besagt: Willenserklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder bei vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben werden, sind nichtig. Schließt man also Verträge unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ab, sind diese nicht rechtswirksam.

    Info: Mit seinem Urteil vom 05.06.1972, II ZR 119/70 hat der Bundesgerichtshof jedoch festgestellt, dass die vorübergehende Störung der Geistestätigkeit durch Alkohol und Drogen ein solches Ausmaß erreicht haben muss, dass die freie Willensbestimmung als völlig ausgeschlossen anzusehen ist. Diesen Zustand erreicht man z.B. durch „Volltrunkenheit“.

    Geschäftsfähigkeit in der kompakten Ansicht

    AlterGeschäftsfähigkeit
    Kinder unter 7 Jahrennicht geschäftsfähig
    Kinder zwischen 7 – 17 Jahrenbeschränkt geschäftsfähig
    Personen ab 18 Jahrenvolle Geschäftsfähigkeit

    Der Taschengeldparagraph

    Eine wichtige Ergänzung im Zuge der Geschäftsfähigkeit ist der Taschengeldparagraph. Im §110 BGB ist verankert, dass Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, Rechtsgeschäfte eingehen können, wenn Sie die Waren aus ihren eigenen Mitteln finanzieren.

    Dies kann das Taschengeld, das von den Eltern überlassen wird, oder auch ein kleines Geldgeschenk der Verwandten sein. Anders als bei den sonstigen Rechtsgeschäften ist hierbei keine ausdrückliche Zustimmung der Eltern mehr notwendig, um ein gültiges Rechtsgeschäft einzugehen.

    Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn Eltern ausdrücklich das Rechtsgeschäft verbieten. So können die Minderjährigen selbst dann Geschäfte nicht rechtsgültig eingehen, die Sie aus ihren eigenen finanziellen Mitteln bezahlen. Der Paragraph ist allerdings nicht nur auf den Kauf beschränkt, sondern bezieht auch jegliche Tauschgeschäfte mit ein.

    Käufe mit dem Taschengeld

    „Minderjährige“ können ohne Zustimmung der Eltern Käufe tätigen, wenn der volle Kaufpreis sofort mit dem Taschengeld bezahlt wird; somit gilt die Leistung als bewirkt und der Vertrag ist gültig. Für den Kauf auf Rechnung im Internet gilt: Da man beim Rechnungskauf eine Zahlungsfrist erhält, dürfen „Minderjährige“ diese Form des Onlinekaufs nicht rechtverbindlich tätigen.