Wie kann man beim Rechnungskauf die Waren zurückgeben?

    Jeder Kunde hat das Recht Waren innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben. Das ist besonders bei Online-Bestellungen wichtig, da nicht selten die falsche Größe bestellt wird, oder aber die Produkte nicht den Erwartungen entsprechen. Dieser Zeitraum ist per Gesetzt definiert.

    Wie praktisch ist der Rechnungskauf bei einer Retoure?

    Nicht wenige Online-Shopper entscheiden sich für den Rechnungskauf, weil sich der Rückversand so einfach gestaltet. Die Bestellung entspricht nicht Ihren Vorstellungen? Dann senden Sie die Artikel einfach innerhalb der Widerrufsfrist zurück; natürlich ist auch eine Teilretoure möglich. Da im Vorfeld der Lieferung noch kein einziger Cent an den Onlineshop überwiesen wurde, kann die Retoure recht komfortabel eingeleitet werden.

    Gewöhnlich fallen auch keine zusätzlichen Gebühren für einen solchen Rückversand an (einige Händler gewähren eine kostenlose Retoure ab einem gewissen Warenwert – bitte die Bedingungen des Shops durchlesen). Zudem muss man nicht mehrere Tage warten, ehe der Rechnungsbetrag dem Konto gutgeschrieben wird.

    Rücksendung der bestellten Artikel

    Sie sind von der Bestellung nicht überzeugt? Natürlich können alle Artikel zurückgesendet werden, die beim Versandhandel bestellt wurden. Bei einer Rücksendung müssen die Bedingungen des Händlers beachtet werden. Wichtig: Die „Anprobe“ in den eigenen 4 Wänden ist erlaubt; „stark benutzte“ Artikel sind natürlich von der Rücksendung ausgenommen. Lesen Sie daher die AGBs des Shops durch.

    Das gesetzliche Widerrufsrecht beträgt 14 Tage!

    Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Kunde ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware an den Verkäufer zurückgeben. Viele Händler ermöglichen Ihren Kunden aber ein verlängerter Rückgaberecht.

    Hierbei handelt es sich nicht um defekte Artikel oder Mangelware. Auch wenn die Produkte nicht der Erwartung entsprechen kann man diese problemlos zurücksenden. Damit die Rückgabe rechtskräftig ist, muss die Absendung innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen.

    Als Sicherheit sollte der Versandbeleg aufbewahrt werden. Bei möglichen Turbulenzen mit der Bestellung hat man somit immer einen Nachweis. Viele Kunden fragen sich jedoch, wer die Kosten für den Rückversand übernimmt:

    Die gesetzliche Bestimmung

    Vor geraumer Zeit wurde das Widerrufsrecht geändert. Bis 13. Juni 2014 waren die Online-Shops in Deutschland verpflichtet die Kosten für eine Warenrücksendung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist bei folgenden Kriterien zu übernehmen:

    1. Falschlieferung oder mangelhaftes Produkt.
    2. Warenwert der zurückgeschickten Artikel beträgt mindestens 40 €.

    Das neue Widerrufsrecht

    Seit dem 13. Juni 2014 gibt es ein neues Widerrufsrecht. Folgende Neuerungen gelten ab diesem Zeitraum:

    Kunden tragen die Kosten selber!

    Im Klartext bedeutet das neue Widerrufsrecht, dass die Kunden die Rücksendekosten selbst tragen. Jedoch übernehmen viele Shops trotz dieser Klausel die Kosten für den Rückversand. Oft liegen schon „Retourscheine“ in der Lieferung. Vor allem im Fashion-Bereich und bei Schuhen gehören Retouren zum Tagesgeschäft. Ohne kundenfreundliche Lösungen würden man nur die Konkurrenz stärken. Im Zweifelsfall sollte man immer zuerst beim Shop nachfragen. So spart man Geld und unnötigen Ärger.

    Widerruf einfach durch Warenrückgabe nicht mehr möglich!

    Bis zum 13.06.2014 war es möglich, das Widerrufsrecht durch eine Warenrückgabe geltend zu machen. Diese Möglichkeit ist mit dem neuen Widerrufsrecht nicht mehr gegeben. Nach neuer Rechtslage muss der Käufer den Widerspruch „erklären“. Aus der Erklärung muss sich eindeutig ergeben, dass der Käufer den Vertrag widerrufen will. Das Wort „Widerruf“ muss nicht zwingend verwendet werden.

    Es gibt kein Rückgaberecht mehr!

    Bis 13.06.2014 haben Shop-Betreiber bei Vertragsschluss statt des Widerrufsrechts auch ein Rückgaberecht angeboten. Vielen Kunden, wahrscheinlich auch einigen Händlern, war der Unterschied oft nicht klar. Daher wird auf ein gesondertes Rückgaberecht in Zukunft verzichtet. Es gibt nur noch ein einheitliches Widerrufsrecht.

    Widerrufsrecht für digitale Inhalte.

    Neu ist ein Widerrufsrecht für digitale Inhalte. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Daten per Download oder auf einem Datenträger bezogen werden.

    Neues Widerrufsrecht gilt einheitlich in ganz Europa!

    Zwar gab es bis dato in jedem Land der EU ein Widerrufsrecht. Jedoch wurde dieses Recht in jedem Land anders ausgestaltet. Ab dem 13.06.2014 ist damit Schluss. Das neue Widerrufsrecht gilt dann einheitlich europaweit: 14 Tage, wenn ordnungsgemäß belehrt wurde bzw. 12 Monate und 14 Tage, wenn nicht oder nicht korrekt belehrt wurde.

    Wie funktioniert die Abwicklung?

    Für den kostenlosen Rückversand sollten Sie den vorgegebenen Ablauf des Online-Shops einhalten. Alle notwendigen Informationen werden auf der Shopseite veröffentlicht. Oft liegen die Retourenscheine/Retourenaufkleber der Lieferung bei. Oder man kann sich diese ausdrucken. Einige Anbieter verschicken diese auch per E-Mail. Danach kann das Paket zum genannten Versandunternehmen gebracht werden..

    Wie wird die Rückgabe eingeleitet?

    Die meisten Online-Händler schicken mit der Rechnung ein „Retourenformular“ mit, dass Sie problemlos für die Rückgabe verwenden können. Bei einigen Anbietern kann man die Formulare anfordern oder bequem von der Webseite herunterladen. Relevante Infos wie Artikelbeschreibung sind gewöhnlich schon vermerkt. Vervollständigen Sie die restlichen Felder mit ihren Daten, verpacken die Sendung und geben es in der Filiale oder Paketshop des entsprechenden Versandpartners ab.

    Was sind die Ausnahmen vom Widerrufsrecht?

    Es gibt einige Ausnahmen die eine Rückgabe auschliessen. Folgend sehen Sie die Ausnahmen, die von der Rücknahme ausgeschlossen sind:

    1. nach Kundenspezifikation angefertigt – z.B. individuell bedruckte oder personalisierte Artikel.
    2. schnell verderbliche Waren – z.B. Lebensmittel oder Blumen.
    3. Software, CDs, DVDs, Blurays etc. – sofern Verpackung geöffnet bzw. Siegel entfernt wurde.

    Fallen Kosten bei der Retoure an?

    Auch hier spricht die starke Konkurrenzsituation im Online-Handel für den Kunden. Die meisten Shops übernehmen heutzutage die Kosten des Rückversands. Bei einigen Händlern ist diese jedoch an einen bestimmten Warenwert geknüpft. Im Abschnitt „Widerrufsfrist“ des Online-Shops sollten Sie im Vorfeld einer Bestellung sich unbedingt die Bedingungen durchlesen; so vermeidet man böse Überraschungen hinsichtlich eventuell anfallender Versandkosten für die Rücksendung.

    Kauf auf Rechnung ist praktisch bei Retouren

    Rechnungskauf-Retouren

    Kauf auf Rechnung wird häufig bei Retourenabsicht genutzt!

    In einer Studie des ECC Köln zum Thema „Payment im E-Commerce Vol. 19 – Der Internetzahlungsverkehr aus Sicht der Händler und der Verbraucher“ wird festgestellt, dass Online-Kunden verschiedene Zahlungsarten je nach Situation und Absicht nutzen. Nach wie vor gehören PayPal, Lastschrift und der Rechnungskauf zu den beliebtesten Zahlungsarten der Deutschen im Internet.

    Jedoch haben die Online-Kunden nicht „ausschließlich“ eine Zahlungsart der sie vertrauen; vielmehr wird die Zahlungsart situationsabhängig gewählt. Erwartet der Kunde eine Retoure, welches oft bei Mode und Schuhen vorkommt, wird gewöhnlich zum Rechnungskauf gegriffen. 46,2% der Kunden nutzen den Kauf per Rechnung wenn eine Retoure möglich ist. Ist die Retoure sicher eingeplant, vertrauen 41,1% dieser sicheren Zahlungsart.

    Die Kreditkarte ist bei Dienstleistungen beliebt!

    Das die Aussage nach der bevorzugten Zahlungsart nicht pauschaliert werden kann, sieht man beim Kauf von Dienstleistungen wie Tickets oder Reisen; hier neigen die Kunden zur Kreditkarte. Obwohl im Gesamtdurchschnitt nur 17% aller Käufe über die Kreditkarte getätigt werden, sind es beim „Kauf von Dienstleistungen“ sage und schreibe 45%.

    Paypal ist Favorit im M-Commerce!

    Kauft der Kunde per Smartphone ein, wird Paypal bevorzugt. Im sog. M-Business konnte sich Paypal bei den deutschen Online-Kunden etablieren; rund ein Drittel aller Bestellungen mit dem Handy werden mit dieser Zahlungsart abgewickelt. Beim Kauf per PC bzw. Laptop liegt dieser Wert bei 24%.

    Muss der Händler reduzierte Ware umtauschen?

    Kann man reduzierte Ware umtauschen? Diese Frage stellen sich viele Online-Shopper. Reduzierte Ware wirkt sehr verlockend. Gerne werben Verkäufer mit Rabatten von bis zu 90 Prozent. Auf der Schnäppchenjagd konnten Sie einem Angebot nicht widerstehen und haben es zu einem stark reduzierten Preis gekauft. Angekommen, stellt sich aber heraus, dass das Produkt nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Nun kann der Umtausch kompliziert sein. Besonders, wenn Sie Ihr Geld zurückverlangen. Nun ist die Frage, ob der Verkäufer die reduzierte Ware zurücknehmen muss oder nicht? Zum Glück steht Ihnen das Gesetz zur Seite, sodass Sie in einigen Fällen eine Rückgabe ermöglicht bekommen. Der Umtausch reduzierter Ware ist möglich, wenn:

    1. Mängelansprüche des Käufers gelten auch bei reduzierten Artikeln.
    2. Generelles Umtauschrecht bei Nichtgefallen gibt es jedoch nicht.
    3. Wenn der Käufer den Mangel kannte, kann er sich NICHT auf das Gewährleistungsrecht berufen.

    Worauf ist zu achten?

    Ob Sie reduzierte Ware zurückgeben dürfen, hängt vom Grund der Rückgabe ab. Wollen Sie die Ware nur zurückgeben, weil sie Ihnen nicht gefällt oder Sie jene irgendwo günstiger gesehen haben, darf der Shop den Umtausch tatsächlich ausschließen. Sollte der Shop dennoch die Ware zurücknehmen, kann das als „Kulanzleistung“ angesehen werden.

    Dabei ist es vollkommen unwichtig, ob die Ware reduziert ist oder nicht. Bei vielen Shops ist es so, dass diese einen kostenlosen Umtausch innerhalb einer bestimmten Frist anbieten. Leider wird bei vielen Shops die reduzierte Ware von diesem Umtauschrecht ausgeschlossen.

    Wichtig zu wissen: Der Shop muss keinen nachvollziehbaren Grund nennen, um die Ware nicht anzunehmen. Auch ist eine Rechtfertigung nicht notwendig.

    Ein wenig anders sieht es aus, wenn Sie die Ware aufgrund eines Schadenfalls oder Mängel zurückgeben wollen. Nun ist der Shop dazu verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und Ersatz zu liefern. Das gilt auch bei reduzierter Ware. Es ist nicht möglich, dass der Verkäufer aufgrund von reduzierter Ware sich von dieser Gewährleistung freispricht.

    Ob Sie nun auch Ihr Geld zurückbekommen, hängt ganz vom Verkäufer und dem Einzelfall ab. Am besten wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Shop.

    Gewährleistungsrecht auch bei reduzierten Artikeln

    Einige glauben fälschlicherweise, dass reduzierte Waren nicht umgetauscht werden kann. Bei defekten Artikeln hilft dem Käufer das Gewährleistungsrecht, auch wenn diese zum reduzierten Preis erworben wurden. Jedoch muss die reduzierte Ware bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft gewesen sein.

    Die gesetzliche Regelung

    Hinsichtlich des Rückgaberechts gibt es einige gesetzliche Regelungen, die auch reduzierte Ware mit einschließt. Grundsätzlich ist der Verkäufer vom Gesetz her nicht verpflichtet, die gekaufte Ware zurückzunehmen, wenn sie Ihnen nicht mehr gefällt.

    Daher sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie die reduzierte Ware wirklich wollen. Eine andere Regelung tritt in Kraft, wenn Sie Beschädigungen und Defekte feststellen. Nun nutzen Sie das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

    Diese können Nachbessern, Austausch, Rücktritt und gegebenenfalls Schadensersatz beinhalten. Das Gesetz schreibt vor, dass auch reduzierte Ware von diesem Gewährleistungsrecht nicht ausgeschlossen ist. Sollte es also wirklich zu Schäden kommen, steht die gesetzliche Gewährleistungspflicht Ihnen zur Seite.

    Der Verkäufer muss Ihnen aber nicht das Geld ausbezahlen, sondern lediglich das Produkt reparieren oder ein neues Gerät schicken.

    Folgende Mängelansprüche sind möglich:

    1. Reparatur bzw. Umtausch

      Der Käufer kann entweder eine Reparatur oder einen Umtausch des beschädigten Artikels verlangen.

    2. Rücktritt vom Vertrag

      Konnte der Verkäufer das Produkt bei 2 Reparaturversuchen nicht reparieren oder verweigert den Umtausch der beanstandeten Ware, kann man vom Vertrag zurücktreten und eine Rückzahlung des Kaufpreises fordern.

    Wichtige Information:

    • Sind 2 Repararturversuche erfolglos verlaufen, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich!

    Wann ist ein Schnäppchen mangelhaft?

    1. Die Beschaffenheit weist Mängel auf, die der Käufer bei Produkten dieser Art nicht erwarten konnte.
    2. Die bestellte Ware eignet sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung.
    3. Die bestellte Ware weist keine Eigenschaften auf, die der Käufer aufgrund des Werbeversprechens erwarten konnte.

    Wer muss den Mangel beweisen?

    Bestreitet der Verkäufer den Versand des mangelhaften Artikels und behauptet, dass die versendeten Artikel zum Kaufzeitpunkt noch einwandfrei waren, gibt es auch hier einen Definition per Gesetz: Die Beweislastumkehr des § 476 BGB sagt, dass der Verkäufer die „mangelfreie Ware“ beweisen muss, wenn der Mangel in den ersten 6. Monaten auftritt. Nach den 6 Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht.

    Kleiner Tipp:

    Bewahren Sie immer den Kassenbon für solche Fälle auf. Rechtlich ist eine Reklamation auch ohne Kassenbon möglich, jedoch ist in diesem Fall die Beweisführung aufwendiger.

    Kein allgemeines Umtauschrecht!

    Wie erwähnt, können „mangelhafte Schnäppchen“ umgetauscht werden; oder man fordert vom Verkäufer eine Nachbesserung bzw. Reparatur. Oft ist aber in den Läden folgender Satz zu lesen: „Reduzierte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen“. Da es kein generelles Umtauschrecht von „einwandfreien Waren“ gibt, ist diese Aussage der Händler rechtens.

    Jedoch gewähren viele Händler ihren Kunden ein freiwilliges Umtauschrecht. Das ist jedoch eine Kulanzleistung des Verkäufers und „keine Rechtspflicht“. Den Zeitraum des Umtausches kann der Händler frei wählen. Lesen Sie daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers durch.

    Widerrufsfrist im Überblick:

    • Die Rechte des Kunden wurden schon seit jeher gesetzlich geschützt. In der Vergangenheit wurde die Rückgabe durch das Fernabsatzgesetz geregelt. Aktuell beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Kunde die Möglichkeit die bestellten Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.
    • Widerruf ist entweder in schriftlicher Form oder einfach durch Rücksendung der Lieferung möglich. Die Frist beginnt erst mit Anlieferung des Paketes. Zur Wahrung des Widerrufes genügt die Versendung des Paketes innerhalb von 14 Tagen. Bewahren Sie den Beleg des Versandunternehmens für eventuelle Komplikationen auf. Im Klartext bedeutet das, dass man genau 14 Tage Zeit hat sich für oder gegen die Lieferung zu entscheiden.
    • Wird das Paket nicht innerhalb der Widerrufsfrist an den Verkäufer gesendet, ist man mit dem Kauf einverstanden und entrichtet den vereinbarten Betrag. Einige Online-Shops bieten jedoch eine erweiterte Rückgabefrist an. Für Sie ist generell wichtig, welche Vereinbarung für den jeweiligen Kauf gilt. Die Rückgabemöglichkeit steht gewöhnlich auf der Rechnung.

    Infografik: Retourenabsicht beim Rechnungskauf

    In unserer Infografik zeigen wir Ihnen, welche Kunden bei der Bestellung bereits eine Retoure eingeplant haben. Jedoch beeinflusst nicht nur die Retourenabsicht die Auswahl der Zahlungsart.

    Rechnungskauf wird häufig bei Retourenabsicht genutzt