Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

    Die Gewährleistung ist ein Recht des Verbrauchers. Sie tritt in Kraft, wenn die Ware mit Mängeln behaftet ist. Der Verbraucher kann dann vom Verkäufer Ersatz oder Reparatur verlangen. Das heißt, der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die gekaufte Ware einwandfrei ist. Ist das nicht der Fall, muss der Käufer sich an den Verkäufer wenden und die bestellte Ware reklamieren.

    Die Ware ist mit Mängeln behaftet, wenn sie nicht der Erwartung entspricht, das heißt zum Beispiel nicht funktioniert oder einen anderen Mangel hat. Wenn die Ware nach dem Kauf kaputt geht, ist das ein anderer Fall und unterliegt nicht dem Gewährleistungsrecht. Wenn der Fehler, der dazu geführt hat, aber schon beim Kauf bestanden hat und zum Beispiel in mangelhafter Verarbeitung begründet liegt, besteht weiterhin Gewährleistungspflicht.

    Was bedeutet Gewährleistung?

    Bei der Gewährleistung, auch als „Mängelhaftung“ bekannt, werden die Ansprüche des Käufers nach Abschluss eines Kaufvertrags geregelt. Laut Gesetz (§ 434, § 437 ff. BGB) gibt es folgende Mängelansprüche des Käufer.

    Welche Mängelansprüche hat der Käufer?

    1. Reparatur oder Umtausch der bestellten Ware.
    2. Rücktritt vom Vertrag und die Rückzahlung des Kaufpreises, wenn Reparatur oder Umtausch seitens Verkäufer nicht möglich ist (zwei gescheiterte Reparaturversuche) oder verweigert wird.

    Wann liegt ein Sachmangel vor?

    Hat die gekaufte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit, liegt ein Sachmangel vor. Wurde keine spezielle Beschaffenheit zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, ist die Ware gemäß § 434 BGB in den folgenden Punkten mangelhaft. Sachmangel liegt vor wenn:

    • die Ware nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist.
    • die Ware nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.
    • die Ware eine Beschaffenheit aufweist, die der Käufer bei Produkten dieser Art nicht erwarten konnte.
    • die Ware Eigenschaften NICHT aufweist, die der Käufer aufgrund von Werbeversprechen erwarten konnte.

    Welche Fristen gibt es?

    Die gesetzliche Gewährleistungpflicht beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer Mängel reklamieren, allerdings nur solche, die schon beim Kauf bestanden haben. Je länger die Zeitdauer der Reklamation nach dem Verkauf, desto schwieriger wird es, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Man kann also nicht ein defektes Gerät nach einem Jahr reklamieren, ohne Beweise, dass es schon beim Kauf defekt war.

    Der Verkäufer hat bei defekter Ware das Recht zu entscheiden, ob eine Reparatur sinnvoll ist oder der Artikel ausgetauscht werden soll (Neuware). Dazu sollte man dem Verkäufer eine angemessene Frist von bis zu drei Wochen einräumen. Wenn innerhalb dieser Zeit nichts geschieht, hat man das Recht vom Vertrag zurückzutreten und das Geld zurückzuverlangen.

    Shop AGBs beachten!

    Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers 24 Monate ab Kauf. Hierbei werden alle Mängel umfasst, die das Produkt bereits zum Kaufzeitpunkt hatte (§ 438 BGB). Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt werden; dazu bedarf es einer Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Komplett ausgeschlossen werden darf die Gewährleistungspflicht jedoch nicht. Lesen Sie aus diesem Grund die jeweiligen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers durch!

    Wer ist der Ansprechpartner bei einer Gewährleistung?

    Ansprechpartner bei der Gewähr ist grundsätzlich der Verkäufer, nicht der Hersteller. Empfohlen wird, den Kassenbon als Beweis zu behalten, dass man das Gerät auch wirklich bei diesem Händler gekauft hat. Denn viele Händler möchten verständlicherweise nicht Geräte umtauschen oder reparieren, die sie nicht verkauft haben. Notfalls geht das auch mit einem Zeugen, der Händler muss sich aber nicht zwingend darauf einlassen.

    Auch bei reduzierter Ware gilt das Gewährleistungsrecht, aber nicht, wenn die Ware wegen eines Fehlers oder Mangels reduziert wurde. Was viele nicht wissen, die Gewährleistung gilt auch bei gebrauchten Waren, allerdings dürfte die Beweislage hier noch schwieriger sein. Möchte der Käufer die Ware nur umtauschen, weil er es sich anders überlegt hat, gilt nicht die Gewährleistungspflicht.

    Hier darf der Verkäufer entscheiden, ob er den Wunsch des Kunden erfüllt (Kulanz). Hat man im Internet gekauft, kann man innerhalb der Widerrufsfrist, die der Verkäufer in den AGBs angeben muss, vom Kauf zurücktreten, auch ohne dass die Ware Mängel hat.

    Was bedeutet Garantie?

    Die Garantie wird vom Hersteller gewährt. Es ist eine Leistung auf freiwilliger Basis, im Gegensatz zur Gewährleistungspflicht. Der Produkt-Hersteller gibt eine Garantie für die Funktionstüchtigkeit des Gerätes für einen gewissen Zeitraum, meist zwei Jahre. Man kann auch eine Garantieverlängerung gegen eine Zusatzzahlung beim jeweiligen Händler bekommen. Geht das Gerät in dieser Zeit kaputt, wird es auf Kosten des Herstellers repariert oder ausgetauscht.

    Das Garantieversprechen kann niemals die gesetzliche Gewährleistung ersetzen. Die Garantie ist eher eine Erweiterung der gesetzlichen Mängelansprüche. Wir können feststellen, dass die Gewährleistungspflicht gesetzlich geregelt wird und die Garantie eher ein „freiwilliges Versprechen“ darstellt.

    Garantie als Verkaufsargument

    Einige Hersteller und Händler geben Werbeversprechen ab wie „10 Jahre Garantie“. Natürlich gelten solche Garantieversprechen und der Kunde kann aufgrund solcher Werbeaussagen eine besonders lange Haltbarkeit erwarten.

    Gewährleistung und Garantie im Überblick:

    • Die Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt laut Gesetz 24 Monate. Die Gewährleistung tritt in Kraft, wenn die gekaufte Ware von Anfang an mangelhaft war.
    • Bei Mängeln innerhalb der ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass die von Anfang an mangelhaft war; Reklamation ist problemlos möglich. Nach den 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr; nun muss der Käufer beweisen, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war.
    • Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, welche die gesetzliche Gewährleistungspflicht erweitert, aber niemals ausschließt.
    • Bietet der Händler Garantie & Gewährleistungspflicht gleichzeitig an? Dann kann der Käufer sich wählen, worauf er sich beruft.

    Was gilt es bei der Gewährleistung bzw. Garantie zu beachten?

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV erläutert in seinem Verbraucherportal Wissen wappnet die Begriffe Garantie und Gewährleistung. In unserer Grafik zeigen wir übersichtlich alle relevanten Informationen.

    Gewährleistung und Garantie

    Die Unterschiede von Gewährleistung und Garantie

     

    Gewährleistung

    Garantie

    Gesetzlich vorgeschrieben?JaNein
    Wie lange gültig?24 Monatenach Vereinbarung
    Gibt es eine Beweislastumkehr?6 Monate ab Kaufnicht erforderlich
    Wer wird verpflichtet?VerkäuferHersteller oder Verkäufer